Bestimmungen über die A.F.E.-Mitgliedschaft
1. Der Antrag auf Mitgliedschaft in der A.F.E. wird mit der Empfehlung eines A.F.E.-Mitgliedes an die Geschäftsstelle geschickt.
2. Die Geschäftsstelle prüft die formale Vollständigkeit der Unterlagen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet das Präsidium im Umlaufverfahren. Die Geschäftsstelle teilt dann dem/der AntragsstellerIn die Aufnahme in die A.F.E. mit.
3. Ab der Aufnahme ist der jährliche Mitgliedsbeitrag zu bezahlen und beträgt
- 130 Euro / Jahr : Mitglieder und Weiterbildungskandiat*innen
- 160 Euro / Jahr : Zertifizierte
- 190 Euro / Jahr : Lehrbeauftragte und Lehrbeauftragtenanwärter*innen
4. Ein Mitglied bekommt alle Informationen laufend zugeschickt, kann sich bei der Geschäftsstelle vorliegende Informationen schicken lassen und sich mit Fragen an Präsidium, Weiterbildungsausschuss und Lehrbeauftragte wenden. Bei Konflikten kann das Mitglied die Schlichtungsstelle kontaktieren.