So funktioniert die Weiterbildung

Die Weiterbildung in Funktioneller Entspannung bietet eine berufsbegleitende körperorientierte Kompetenzerweiterung für unterschiedliche berufliche Handlungsfelder. Sie eignet sich als Zusatzqualifikation für

  • Psychologen*innen
  • Ärzte*innen
  • Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut*innen
  • Heilpraktiker*innen mit psychotherapeutischer Zusatzausbildung
  • Physiotherapeuten*innen
  • Logopäden*innen
  • Kunsttherapeuten*innen
  • Pflegeberufe
  • in Sozialberufen Tätige
  • Pädagogen*innen
  • Seelsorger*innen
  • Krisenhelfer*innen
  • Berater*innen

Eine weitere Skizze von Marianne Fuchs

Eine Qualifizierung zum*zur Körperpsychotherapeuten*in ist nur für approbierte ärztliche und psychologische Psychotherapeuten*innen, psychotherapeutische Heilpraktiker*innen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten*innen möglich.

Die Weiterbildung umfasst mindestens 300 Übungseinheiten und wird durch Lehrbeauftragte der Arbeitsgemeinschaft an verschiedenen Orten im Bundesgebiet und in der Schweiz angeboten. Sie besteht aus umfangreicher körperorientierter Einzel- und Gruppenselbsterfahrung, praxisnah vermittelter Theorie und Supervision eigener Arbeit. Die Weiterbildungsgruppen sind interdisziplinär zusammengesetzt.

Die Weiterbildung wird mit dem Zertifikat als „FE- Therapeut*in“, „FE- Pädagog*in“ oder „FE-Berater*in“ abgeschlossen und berechtigt zur Anwendung der Funktionellen Entspannung im jeweiligen Grundberuf.

Antrag auf die Aufnahme als Weiterbildungskandidat*in in der A.F.E. 

Grundsätzlich gilt folgendes für einen Antrag als Weiterbildungskandidat*in

1. Empfohlenes Mindestalter: 25 Jahre.
2. Grundberuf aus den Bereichen Medizin, Psychologie, Psychotherapie, Gesundheitswesen, Pädagogik, Beratung, Coaching und verwandter Berufe.
3. Teilnahme an einer Informationsveranstaltung und/oder Schnuppereinheit
4. Für den Antrag zur Zulassung zur Weiterbildung ist die Mitgliedschaft in der A.F.E. Voraussetzung (siehe Bestimmungen zur Mitgliedschaft). Zusätzlich sind ein Lebenslauf, eine Motivationsbeschreibung und die Empfehlung eines/einer Lehrbeauftragten erforderlich. Die Unterlagen werden per Mail an die Geschäftsstelle geschickt.

Das weitere Antragsprocedere erfolgt entsprechend der Weiterbildungsordnung. (pdf-download)

Ausführliche Informationen über die Weiterbildung sind hier zusammengefasst. (pdf-download)