So funktioniert die Weiterbildung

Die Weiterbildung in Funktioneller Entspannung bietet eine berufsbegleitende körperorientierte Kompetenzerweiterung für unterschiedliche berufliche Handlungsfelder. Sie eignet sich als Zusatzqualifikation für

  • Ärzte*innen
  • Berater*innen
  • Heilpraktiker*innen mit psychotherapeutischer Zusatzausbildung
  • Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut*innen
  • Krisenhelfer*innen
  • Kunsttherapeuten*innen
  • Logopäden*innen
  • Pädagogen*innen
  • in Pflegeberufen Tätige
  • Physiotherapeuten*innen
  • Psychologen*innen
  • in Sozialberufen Tätige
  • Seelsorger*innen

Aktuelle Angebote für Weiterbildungskandidat*innen

Auf der Seite “Aktuelles” sind die Angebote der A.F.E. zusammengefasst.
Hier können Weiterbildungskandidat*innen gezielt nach Kursen, Workshops, Supervisionen und FE-Fachleuten suchen, die für ihre Weiterbildung relevant sind.


Struktur der Weiterbildung

Die Weiterbildung umfasst mindestens 300 Übungseinheiten und wird durch Lehrbeauftragte der Arbeitsgemeinschaft an verschiedenen Orten im Bundesgebiet und in der Schweiz angeboten. Sie besteht aus umfangreicher körperorientierter Einzel- und Gruppenselbsterfahrung, praxisnah vermittelter Theorie und Supervision eigener Arbeit. Die Weiterbildungsgruppen sind interdisziplinär zusammengesetzt.

Die Weiterbildung wird mit dem Zertifikat als „FE- Therapeut*in“, „FE- Pädagog*in“ oder „FE-Berater*in“ abgeschlossen und berechtigt zur Anwendung der Funktionellen Entspannung im jeweiligen Grundberuf.

Eine Qualifizierung zum*zur Körperpsychotherapeuten*in ist nur für approbierte ärztliche und psychologische Psychotherapeuten*innen, psychotherapeutische Heilpraktiker*innen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten*innen möglich.

Die Weiterbildung umfasst mindestens 300 Übungseinheiten und wird durch Lehrbeauftragte der Arbeitsgemeinschaft an verschiedenen Orten im Bundesgebiet und in der Schweiz angeboten. Sie besteht aus umfangreicher körperorientierter Einzel- und Gruppenselbsterfahrung, praxisnah vermittelter Theorie und Supervision eigener Arbeit. Die Weiterbildungsgruppen sind interdisziplinär zusammengesetzt.

Einzelselbsterfahrung wird von den
A.F.E. – Lehrbeauftragten angeboten

Für Fragen bezüglich der Weiterbildung wenden Sie sich bitte an die A.F.E. Geschäftsstelle.
Mittwoch 15–18 Uhr | Freitag 09–12 Uhr
030-38106556 | info@afe-deutschland.de


Antrag auf Aufnahme als Weiterbildungskandidat*in in der A.F.E. 

Grundsätzlich gilt folgendes für einen Antrag als Weiterbildungskandidat*in

1. Empfohlenes Mindestalter: 25 Jahre.
2. Grundberuf aus den Bereichen Medizin, Psychologie, Psychotherapie, Gesundheitswesen, Pädagogik, Beratung, Coaching und verwandter Berufe.
3. Teilnahme an einer Informationsveranstaltung und/oder Schnuppereinheit
4. Für den Antrag zur Zulassung zur Weiterbildung ist die Mitgliedschaft in der A.F.E. Voraussetzung (siehe Bestimmungen zur Mitgliedschaft). Zusätzlich sind ein Lebenslauf, eine Motivationsbeschreibung und die Empfehlung eines/einer Lehrbeauftragten erforderlich. Die Unterlagen werden per Mail an die Geschäftsstelle geschickt.
5. Über die Aufnahme als Weiterbildungskandidat*in entscheidet das A.F.E. Präsidium